Wenn Sie sich von Ihrem Partner trennen oder scheiden
lassen wollen,
wenn Sie Sorgen mit Ihrem Kind haben,
wenn Ihnen der Unterhalt zu hoch oder zu niedrig erscheint,
wenn Sie meinen, Ihr Mann zahlt zu wenig,
wenn Sie vererben oder erben wollen,
wenn, wenn, wenn...
Ich werde Ihnen mit Kompetenz und Engagement versuchen zu
helfen. Sei es durch eine ausführliche Beratung, sei es bei der Durchsetzung
Ihrer Ansprüche mittels geeigneter Verhandlungsmaßnahmen oder sachgerechter
gerichtlicher Auseinandersetzung.
Seit 1989 habe ich mich auf alle Sachgebiete
des Familienrechts und des Erbrechts spezialisiert und kann daher auf
langjährige Erfahrungen mit Mandanten, Gegnern und Gerichten zurückgreifen.
Sicherlich kann ich Ihnen keine Patentrezepte liefern, die jeden "Fall" nach
einer Tabelle lösbar machen. Vielmehr sind gerade Ihre Probleme im
familienrechtlichen Bereich so individuell, daß dies auch jeweils eine
individuelle Bearbeitung erfordert. Lassen Sie sich nicht von gutmeinenden
Freunden in die Irre führen, die ihre eigene Scheidung und deren Folgen mit den
Ihrigen gleichsetzen. Es gibt keine identischen Fälle!
Aus diesem Grund möchte ich auch an dieser Stelle davon absehen, Gesetze oder
Tabellen abzudrucken, die möglicherweise wegen falscher Anwendung auch nur zum
falschen Ergebnis führen können. Nichts kann die persönliche Beratung ersetzen.
Sie erreichen mich unter Tel. 08031 / 381864 oder per mail info@kanzlei-grewe.de
Rechtliche Hinweise:
Angaben nach Par.6 des Telemediengesetzes:
Frau Anja Grewe studierte von 1978 bis 1986 an der Universität Göttingen Jura. 1986 erfolgte der Abschluss mit dem Staatsexamen.
Frau Anja Grewe ist Rechtsanwältin in Deutschland im Zuständigkeitsbereich der Rechtsanwaltskammer des OLG-Bezirkes München, Landwehrstr. 61, 80336 München.
Mandatserteilung:
Diese Webseiten dienen nur der allgemeinen Information. Eine Mandatserteilung ist durch die Kontaktaufnahme über diese Seiten direkt nicht möglich. Weder Sie noch ich gehen irgendwelche Verpflichtungen durch die Kontaktaufnahme ein. Eine Mandatserteilung ist aus rechtlichen Gründen allerdings nur durch die Übersendung einer von Ihnen unterschriebenen Prozeßvollmacht, die von mir schriftlich angenommen werden muss, möglich. Dies gilt insbesondere - aber nicht nur - für fristgebundene Sachen.
Kooperation:
Rechtsanwälte Dr. Rummel, Dr. Steinbeißer, Schomandl / Königstraße 20 / 83022 Rosenheim