anwaltskanzlei grewe

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Sorgerecht-erfahrene Kanzlei in Rosenheim

Bei gemeinsamen Kindern wird im Rahmen einer Scheidung immer auch die Elterliche Sorge – allgemein auch Sorgerecht genannt – geklärt. Bundesweit wie auch in Rosenheim wird dabei nach Möglichkeit ein gemeinschaftliches Sorgerecht angestrebt. Wichtig ist das Thema Sorgerecht gerade auch bei nicht-ehelichen Väter, die gesetzlich seit 2010 eine deutlich stärkere Position genießen.

Schulbesuch, Wohnort, größere medizinische Eingriffe oder auch die Frage, wie mit einem eventuell bereits vorhandenen Vermögen verfahren werden soll: Bei gemeinsamen Kindern stehen auch nach einer Trennung oder Scheidung immer wieder wichtige Fragen und Weichenstellungen an, die entschieden werden müssen. Im Rahmen des Sorgerechts, einem Untergebiet aus dem Familienrecht, wird bei einer Scheidung auch in Rosenheim geklärt, in wie weit die Eltern diese Angelegenheiten gemeinschaftlich klären – beziehungsweise welche Entscheidungen durch den anderen Partner zustimmungspflichtig sind.

Sorgerecht zielt mehr denn je auf gemeinsame elterliche Sorge ab

Seit 1998 verfolgt der Gesetzgeber dabei einen Ansatz, der sich von früheren Gebräuchen deutlich unterscheidet. Musste zuvor ein Partner bestimmt werden, der das alleinige Sorgerecht ausübt, gilt heute die gemeinschaftliche Sorge als gewünschtes Ergebnis. Stark geändert hat sich die Rechtslage auch bei nicht-ehelichen Partnerschaften. Seit 2010 gilt der Grundsatz, dass auf Antrag des nicht-ehelichen Vaters die elterliche Sorge ganz oder teilweise gemeinsam übertragen werden kann, was auch in Rosenheim regelmäßig geschieht. Analog zur Intention des Gesetzgebers, bin auch ich in meiner anwaltschaftlichen Begleitung bestrebt, nach Möglichkeit und unter Berücksichtigung des Kindeswohls ein gemeinsames Sorgerecht zu erwirken – denn auch hier sollte das Interesse des oder der gemeinsamen Kinder maßgebend sein, die auch nach einer gescheiterten Ehe beide Elternteile brauchen.

Hängen eng zusammen: Sorgerecht und Umgangsrecht

Eine wichtige Rolle spielt das Sorgerecht auch aufgrund seiner engen Verknüpfung mit dem Umgangsrecht. Ist etwa der betreuende Ex-Partner seitens des Sorgerechts bei der Wahl des Wohnorts nicht an die Zustimmung des anderen gebunden, kann dies schnell den Umgang mit den eigenen Kindern schwierig machen – zum Beispiel wenn der ehemalige Partner samt Nachwuchs den Raum Rosenheim verlässt und in eine weit entfernte Stadt oder gar in ein anderes Land zieht. Auch hier lohnt die Beratung und Begleitung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt mehr denn je.