anwaltskanzlei grewe

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Kompetente Begleitung im Familienrecht – in ganz Rosenheim und Umgebung

Gerade im Familienrecht haben Entscheidungen oft jahre- und jahrzehntelange Konsequenzen für das eigene Leben – vor allem bei einer Ehescheidung. Das gilt auch in und um Rosenheim, wo auch hier ein guter Rechtsanwalt stets gefragt ist.

Als auf Familienrecht spezialisierte Anwältin verfüge ich über langjährige intensive Erfahrung in der rechtlichen Begleitung von Ehescheidungen. Mein Mandantenkreis erstreckt sich dabei sowohl auf Stadt und Landkreis Rosenheim als auch auf den westlichen Chiemgau; hinzu kommen die österreichischen Bundesländer Tirol und Salzburg. Generell bemühe ich mich nach Möglichkeit um eine außergerichtliche Klärung. Besonderen Wert lege ich dabei auf eine Vorgehensweise, die sowohl auf angemessene Lösungen und Regelungen abzielt, als auch der Gegenseite ihr Gesicht wahren lässt – eine wesentliche Grundlage für Entscheidungen, die ein möglichst einvernehmliches Auseinandergehen fördern.

Familienrecht in Rosenheim: Sachlichkeit und Fairness sind gefragt

Darüber hinaus achte ich vor dem Hintergrund der meist hohen Emotionen im Scheidungsfall auf Sachlichkeit, etwa in Form einer bewusst deeskalierenden Darstellungsweise des Falls in der Korrespondenz sowie bei Verhandlungen. Ein im Familienrecht bewährter Ansatz, der auch einen möglichen späteren Umgang unterstützt – gerade angesichts gemeinsamer Kinder stehen auch in Rosenheim bei geschiedenen Paaren in den weiteren Jahren und Jahrzehnten diverse gemeinschaftlichen Anlässe auf der Agenda, etwa Geburtstage, Schulabschluss, Eheschließungen oder Familientreffen.

Elternunterhalt korrekt berechnet

Ebenso begleite ich mit meiner Kanzlei regelmäßig Mandanten bei Forderungen von Sozialhilfeträgern im Rahmen des Elternunterhalts, etwa angesichts eines Pflegefalls – ein weiteres häufiges Thema im Familienrecht, ob in Rosenheim oder bundesweit. Hier prüfe ich sowohl die generelle Berechtigung der Forderung als auch die korrekte Berücksichtigung von Freibeträgen. Diese sehen vor allem angemessene Anteile für den eigenen Lebensunterhalt, zum Vermögensaufbau und für die Alterssicherung vor.